Allg. Geschäftsbedingungen

Stand: 2019

Geltung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbe-dingungen von Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für künftige Geschäfte auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur rechtswirksam, wenn sie durch schriftliche Erklärung der Stranig GmbH bestätigt werden. Für Verbraucher nach dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (ö KSchG) gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nur, soweit ihnen nicht zwingende Konsumentenschutzbedingungen entgegenstehen.

Angebote und Vertragsabschluss

Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet die Stranig GesmbH nicht zur Annahme eines Auftrages zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen, doch wird bei Erteilung eines Auftrages das im Rahmen des Kostenvoranschlags bezahlte Entgelt gutgeschrieben. Der Vertragsabschluss kommt mit der von uns an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder mit Unterfertigung des Lieferscheines. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben, die Preise und Konditionen sind vom Vertragspartner sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu überprüfen. Der Auftrag gilt als vom Kunden bestätigt, sofern dieser der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 3 Tagen schriftlich widerspricht. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben - unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.

Preise, Verrechnung und Zahlungsbedingungen

Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuerund ab Lager. Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn vereinbart, zu einem Fixpreis oder nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Für vom Kunden angeordnete Leistungen der Stranig GesmbH, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Preisangaben sind grundsätzlich nichtals Pauschalpreiszu verstehen. Bei Vertragsabschlüssen sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - 50 % der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Zahlungseingang auf dem angegebenen Bankkonto der Stranig GesmbH zu laufen. Die restlichen 50% sind nach Fertigstellung und Rechnungslegung fällig. Grundsätzlich sind alle Rechnungen der Stranig GesmbH nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wechsel- und Scheckzahlung ist ausgeschlossen. Gewährleistungseinbehalte sind nicht möglich. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. ab Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Zahlungen des Kunden werden immer auf die älteste Schuld angerechnet.

Mitwirkungspflicht / Montage

Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann, Treppen passierbar sind und die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des Produktes ist, widrigenfalls die Stranig GesmbH berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern. Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Installateur-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Die Stranig GesmbH und deren Mitarbeiter sind nicht berechtigt Arbeiten, die über ihren Gewerberechtsumfang hinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass die Stranig GesmbH umgehend mit der Montage beginnen kann, ist sie berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten beim Kunden einzufordern. Bei notwendigen Verankerungen an Wänden, Decken und Böden hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen zu machen, da widrigenfalls unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden entfällt. Der erforderliche Licht- und Kraftstrom sowie allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt; der Einbau und die Montagearbeiten werden gegen gesonderte Verrechnung vom Fachpersonal der Stranig GesmbH zu den jeweils geltenden Regiestundensätzen durchgeführt, sofern bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde bestätigt der Stranig GesmbH gegenüber durch Unterfertigung des Lieferscheines die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die endgültige Übernahme der Ware. Bei Selbstabholung wird der Kunde zunächst telefonisch oder per E-Mail darüber informiert, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser Information kann der Kunde die Ware nach Absprache am Sitz der Stranig GesmbH in Radstadt abholen. Die Waren werden lose/unverpackt bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Rücktritt vom Vertrag

Bei Lieferverzug der Stranig GesmbH ist der Rücktritt des Kunden jedenfalls erst nach Setzung einer ausreichenden Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefs zulässig. Ein Lieferverzug mit geringfügigen oder unwesentlichen (Teil-)Leistungen berechtigt nicht zum Rücktritt. Die Stranig GesmbH ist berechtigt, vom Vertrag ohne Übernahme jedweder Folgekosten zurückzutreten, die Lieferungen vorübergehend einzustellen oder für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen, wenn während des Vertragsverhältnisses die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, verlangte Anzahlungen nicht geleistet werden oder über den Kunden Umstände bekannt werden, welche seine Zahlungsfähigkeit in Frage stellen. Ist die Stranig GesmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden. Weiters findet § 1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Kunden sind von diesem die von der Stranig GesmbH erbrachten Leistungen zu bezahlen. Die Stranig GesmbH ist außerdem bei anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt wurde.

Leistungsfristen und Termine, Lieferung, Transport und Gefahrenübergang

Lieferfristen beginnen erst nach Vorlage sämtlicher technischer und sonstiger Ausführungsdetails, Bezahlung einer vereinbarten Anzahlung und/oder völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Vereinbarte Liefertermine werden von der Stranig GesmbH unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Fixtermingeschäfte müssen von der Stranig GesmbH als solche schriftlich bestätigt werden. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Materialbeschaffungsschwierigkeiten und Betriebsstörungen jeder Art entbinden die Stranig GesmbH von übernommenen Lieferverpflichtungen. Darauf zurückzuführende Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen für daraus entstehende Folgekosten. Der Kunde verzichtete diesbezüglich auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges. Der Transport/Versand der Ware erfolgt ab Werk auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch wenn der Transport mit den eigenen Transportmitteln der Stranig GesmbH erfolgt.

Eigentumsvorbehalt und Schutzrechte

Alle von der Stranig GesmbH gelieferten Waren, Gegenstände und Einbauten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller erbrachten Leistungen im Eigentum der Stranig GesmbH. Dies gilt auch für eingebautes Mobiliar, welches ohne Schädigung der Gebäudesubstanz demontiert werden kann. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und die Stranig GesmbH von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen. Wird eine noch nicht ins Eigentum des Kunden übergegangene Ware gepfändet oder auf eine andere Art von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Kunde der Stranig GesmbH hiervon schriftlich Mitteilung zu machen und dieser bei der Wahrung ihrer Rechte Hilfe zu leisten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug bzw. verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich oder macht er von den gelieferten Waren einen nachteiligen Gebrauch, ist die Stranig GesmbH berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehende Ware zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Im Falle der Rücknahme der Ware haftet der Kunde auch für jeden Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf der Ware ergibt. Weiters hat er auch die Kosten des Rück- und Weitertransportes sowie der Lagerung zu ersetzen.

Unser geistiges Eigentum

Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen, Produktfotos, Detailmuster, Prospekte und sonstige Unterlagen stellen alleiniges Eigentum der Stranig GesmbH dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder vervielfältigt, noch auf andere Art dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an die Stranig GesmbH zurückzustellen.

Gewährleistung

Die Ware muss bei Übernahme sofort vom Kunden auf etwaige Schäden, einschließlich Transportschäden überprüft werden. Ein Schaden ist unverzüglich dem Übergeber vor Ort zu melden. Beanstandungen und Mängelrügen sind bei sonstigem Verlust der Ansprüche aus Gewährleistung und aus Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache binnen 8 Tagen anzuzeigen. Geringfügige Abweichungen der Holzmaserung und Holzfarbe stellen keinen Mangel dar, weil Holz ein natürlicher Werkstoff ist. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Die Stranig GesmbH behält sich Konstruktions- oder Materialänderungen vor, soweit sich nicht dadurch wesentliche Änderungen in der Ausführung ergeben. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Bei berechtigten Beanstandungen steht es der Stranig GesmbH zu, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beheben. Wandlung des Vertrages ist ausgeschlossen. Sollte die Stranig GesmbH einem Gewährleistungsanspruch nachkommen müssen, so beginnt durch die Verbesserung die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag, trägt der Kunde.

Haftung

Die Stranig GesmbH haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlungoder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie die Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Kunden gegenüber der Stranig GesmbH ist der Geschäftssitz der Stranig GesmbH. Für alle zwischen des Kunden und der Stranig GesmbH entstehenden Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für den Geschäftssitz der Stranig GesmbH zuständigen Gerichtes vereinbart, doch kann die Stranig GesmbH nach ihrer Wahl auch ein für den Kunden sonst zuständiges Gericht anrufen.

Datenschutz

Für Liefergegenstände, welche die Stranig GesmbH nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Produktbeschreibungen, Pläne oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde hält die Stranig GesmbH diesbezügl. schad- und klaglos. Die Stranig GesmbH verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung von Verträgen mit Kunden und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage von Kunden (Artikel 6 Abs 1 lit b DSGVO). In diesem Umfang werden Daten an Lieferanten und an beauftrage Transportunternehmen weitergegeben. Mit der Bestellung stimmt der Kunde zu, den Stranig GesmbH. -Newsletter zu erhalten; diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen und ohne Auswirkung auf die Geschäftsbeziehungen widerrufen werden. Begehren auf Auskunft über Daten und auf Berichtigung oder Löschung von Daten können direkt an die Stranig GesmbH gestellt werden. Es besteht überdies ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere (Teil-) Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen (Teil-) Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck der ungültigen Bestimmung auf rechtlich zulässige Weise am nächsten kommt.